Bürgergesellschaft e.V Lechenich

 

 

Mitgliedschaft

Wenn Sie unsere ehrenamtliche Arbeit unterstützen wollen und Mitglied werden möchten, gelten folgende Bedingungen:
 

jährlicher Beitrag 15,00€
 

§ 4 MITGLIEDSCHAFT

Mitglieder der Gesellschaft können alle Bürger werden, die das siebzehnte Lebensjahr vollendet haben und alle juristischen Personen, die bereit sind, die satzungsgemäßen ideellen Belange der Bürgergesellschaft zu fördern.

Vor Vollendung des 17. Lebensjahres ist eine beitragsfreie Mitgliedschaft möglich.

Wer Mitglied werden möchte, muss einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss.

Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden zum Ende des Geschäftsjahres
zu erklären.

Von der Mitgliedschaft kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wer trotz zweimaliger Mahnung seinen fälligen Beitrag nicht entrichtet hat. Ein Mitglied, das dem Zweck der Gesellschaft vorsätzlich zuwiderhandelt, kann durch Beschluss des Vorstands ausgeschlossen werden.

Wichtiger Hinweis:

Kinder und Jugendliche werden bis zur Vollendung des siebzehnten Lebensjahres beitragslos als Mitglieder aufgenommen.
(Durch spezielle Veranstaltungen soll das Interesse der jungen Lechenicher für die schöne Heimatstadt geweckt werden.)

Die Beitrittserklärung finden Sie hier (bitte ausdrucken und handschriftlich ausfüllen)          - Unterschrift nicht vergessen):

   

 

 

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